Allgemeine Bedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung kann jederzeit mit Wirkung zum Ersten des darauffolgenden Monats erfolgen.
2. Unterrichtsbetrieb
Der Unterricht findet einmal wöchentlich zu einem vereinbarten Termin statt.
Sollte der Schüler den Termin nicht wahrnehmen können, so besteht kein Anspruch auf nachträgliche Erteilung der ausgefallenen Stunde.
Fällt ein Termin wegen Krankheit oder Verhinderung des Lehrers aus, so wird der versäumte Unterricht an einem späteren Termin nachgeholt.
3. Ferien / Feiertage
Die Ferien richten sich nach der für das Land Niedersachsen gültigen Ferienordnung.
In der Ferienzeit und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
4. Honorar / Zahlungsweise
Der in der Gebührenordnung festgelegte Betrag ist als monatlicher Pauschalbetrag zu verstehen und wird zum Ersten eines jeden Monats fällig.
Das Honorar wird monatlich im Voraus im Lastschriftverfahren eingezogen.
5. Erstattung von Unterrichtshonorar
Ist ein Schüler länger als eine Woche verhindert, kann in begründeten Fällen (z.B. ärztliches Attest) eine gebührenfreie Beurlaubung gewährt werden, wenn der Lehrer unverzüglich benachrichtigt wird.
Das Honorar für die Dauer der Beurlaubung wird fällig, wenn im Anschluß daran der
Unterrichtsvertrag von seiten des Schülers gekündigt wird. Sollte die nachträgliche Erteilung eines durch Verschulden des Lehrers ausgefallenen Termins unmöglich oder nicht sinnvoll sein, wird das Honorar entsprechend zurückerstattet.
6. Vertragsende
Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Seiten zum Monatsende mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden